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HPG und HeilprG - Kürzelchaos

HPG und HeilprG - KürzelchaosWir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich einige Gesetze zum neuen Jahr hin geändert haben. Neu beschlossen wurde z.B. vom Bundestag das "Hospiz- und Palliativgesetz", abgekürzt "HPG". Dadurch ist das Kürzel "HPG" für "HeilPraktikerGesetz" endgültig obsolet geworden und sollte nicht mehr verwendet werden! Die offizielle Abkürzung des Heilpraktikergesetzes ist nun "HeilprG".

Bitte überprüfen Sie Ihren Praxisnamen sowie Ihre sonstigen Werbe- und Interneteinträge - auch auf www.theralupa.de - daraufhin, ob da irgendwo noch das Kürzel "HPG" steht, und ändern Sie das entsprechend ab.

Verwenden Sie am besten in allen Medien korrekt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" bzw. "Praxis für Psychotherapie - nach dem Heilpraktikergesetz (ausgeschrieben)" oder "Praxis für Psychotherapie - Vorname/Nachname - Heilpraktiker für Psychotherapie". Nur indem Sie eindeutig auf die Rechtsgrundlage Ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit hinweisen, vermeiden Sie Missverständnisse und teure Abmahnungen! Denn mehrere Gerichte haben schon vor einigen Jahren entschieden, dass das Kürzel "HPG" ungeeignet ist, um den Unterschied zwischen der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten und der eines Heilpraktikers für Psychotherapie zu kennzeichnen.


Dr. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V. für theralupa.de
HPG und HeilprG - Kürzelchaos

 

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