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Wie funktioniert die Cannabistherapie?

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Cannabis in der therapeutischen Anwendung

Seit März 2017 ist Cannabis für medizinische Zwecke zugelassen. Seitdem dürfen Ärzte aller Fachrichtungen ihren Patienten cannabishaltige Medikamente, Medizinal-Cannabisblüten und Cannabis-Extrakte verschreiben. 

Das Gesetz gilt für schwer kranke Patienten, bei denen keine anderen Therapien mehr anschlagen. Inzwischen darf Medizinal-Cannabis unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen auch in Deutschland angebaut werden. Die passenden Samen von Züchtern wie Royal Queen Seeds sind unter anderem bei Zamnesia erhältlich.

Was genau hat es mit der Anwendung von medizinischem Cannabis als naturheilkundliches Therapieverfahren auf sich?

Was ist medizinisches Cannabis?

Die Cannabis sativa ist eine Jahrtausende alte Nutzpflanze und gehört zur Familie der Hanfgewächse. Die wichtigsten bisher bekannten Inhaltsstoffe sind THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). THC wird eine psychoaktive und berauschende Wirkung zugeordnet, Cannabidiol wird eher als beruhigend und entspannend wahrgenommen. In Deutschland ist Cannabis zur therapeutischen Behandlung vorwiegend in Blütenform bekannt oder wird als Arzneimittel (Dronabinol und Nabilon) verabreicht.

Bei welchen Krankheiten wird medizinisches Cannabis verordnet?

Die Verordnung von Cannabiserzeugnissen wird vom Gesetzgeber genau kontrolliert. Deshalb kann exakt nachvollzogen werden, bei welchen Beschwerden Cannabis verabreicht wird. So sind die hauptsächlichen Anwendungsgebiete* in der Schmerztherapie (72 %, Stand 2020) zu finden. In weitem Abstand folgen Spastiken (11 %) und Magersucht (7 %) sowie Übelkeit (4 %), Depression (3 %) und Migräne (2 %). Weitere Krankheiten wie Epilepsie, ADHS oder verschiedene Darmkrankheiten werden mit einem Prozent der Behandlungen veranschlagt.

Rückerstattung durch die Krankenkasse

Die GKV (Gesetzliche Krankenkasse) übernimmt in den meisten Fällen die Kosten der Behandlung. Dazu muss allerdings vor der erstmaligen Verwendung ein Antrag gestellt werden und es bedarf einer formlosen Einschätzung des behandelnden Arztes. Zudem müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Es darf keine schulmedizinische Lösung zur Verfügung stehen bzw. eine solche kann nach Einschätzung des Arztes nicht angewendet werden. Zudem muss eine realistische Chance bestehen, dass eine Therapie mit Cannabisprodukten eine positive Wirkung auf das jeweilige Krankheitsbild oder die Symptome aufweist.

Cannabistherapie und die Begleiterhebung

Zum heutigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Wirkungsweisen von Cannabis erforscht. Deshalb werden im Gesetz auch keine spezifischen Indikationen erwähnt und der Gesetzgeber verknüpft die Medikation von Cannabisprodukten mit einer verpflichtenden Begleiterhebung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

Dadurch werden sich weiterführende Erkenntnisse für die Zukunft versprochen. Arzt und Patient müssen damit einverstanden sein, dem Institut nach einem Jahr oder nach vorzeitigem Abbruch der Behandlung folgende Daten anonymisiert zu übermitteln:

  • Alter und Geschlecht des Patienten
  • Fachrichtung des behandelnden Arztes
  • Diagnose nach dem Schlüssel ICD-10
  • Angaben zu erfolglosen Vortherapien
  • Dauer und Symptomatik des Krankheitsbildes
  • Angaben zur eventuellen Selbsttherapie mit Cannabis
  • Dauer der Therapie mit Cannabis
  • Nennung von parallel verordneten Medikamenten
  • Auswirkung der Cannabisbehandlung auf den Krankheitsverlauf
  • Angaben über die Gründe einer eventuell vorzeitig beendeten Therapie
  • Informationen über eventuelle Nebenwirkungen
  • Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität des Behandelten

Die Begleiterhebung ist verpflichtend bis zum 31.03.2022. Danach soll entschieden werden, ob die Cannabistherapie als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen eingestuft werden kann.

Verschreibungshöchstmengen

Die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt Höchstmengen. Diese sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung aufgelistet, welche besagt, dass dem Patienten Cannabis bis zu 100 Gramm monatlich in Form von unverarbeiteten Blüten verschrieben werden dürfen. Als Cannabis-Extrakt beträgt die Höchstmenge 1.000 mg THC. Als Arzneimittel sind 500 mg Dronabinol erlaubt.

Einnahme und Dosierung von medizinischem Cannabis

Die Wirkungen schwanken von Patient zu Patient stark. Experten empfehlen deshalb die sogenannte einschleichende Dosierung. Das bedeutet, dass mit einer niedrigen Menge begonnen wird, welche nach und nach zu steigern ist, bis der Patient einen zufriedenstellenden Effekt verspürt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich die Tagesdosen THC-reicher Blüten zwischen 0,2 und 3 mg bewegen.

Cannabis kann oral eingenommen oder inhaliert werden. Zudem ist eine Mischung beider Darreichungsformen möglich. Zur oralen Aufnahme eignen sich cannabishaltige Arzneimittel in Form von Kapseln, Tabletten, Sprays oder Tropfen. Zur Inhalation bedarf es eines Verdampfers (Vaporisator). Dabei werden die Cannabisblüten auf knapp 200 °C erhitzt. Die entstehenden Aerosole werden eingeatmet. Cannabinoide sind nicht wasserlöslich, weshalb von einer Einnahme als Tee abzuraten ist.

 

*Quelle:

Deutscher Bundestag: Versorgungssituation und Bedarf von medizinischem Cannabis; Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei “Die Linke”, Berlin, 2020.

Theralupa-Journal Gastautorin S. Knoll
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